Veröffentlichungspflichten

Grund- und Ersatzversorgung

Festlegung des Grundversorgers

Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG und § 38 EnWG zum 1. Juli 2024 den Grund- und Ersatzversorger ermittelt.

Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Für unser Netzgebiet der allgemeinen Gasversorgung in der Stadt Witzenhausen einschließlich aller Ortsteile wurde als Grundversorger ermittelt:

E.ON Energie Deutschland GmbH

Die Grundversorgungspflicht des genannten Energieversorgungsunternehmens gilt bis zum 31.12.2027.

Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2027.

Bedingungen Grund- und Ersatzversorgung

Struturdaten

entnommene Jahresarbeit                         170.881.941 kwh    

Höchste Stundenleistung                                  104.185 kW

Zeitpunkt                                           11.07.2023, 16:00 Uhr

 

Technische Anschlussbedingungen

TAB_GasnetzWitzenhausen