Grund- und Ersatzversorgung
Festlegung des Grundversorgers
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 EnWG und § 38 EnWG zum 1. Juli 2024 den Grund- und Ersatzversorger ermittelt.
Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für unser Netzgebiet der allgemeinen Gasversorgung in der Stadt Witzenhausen einschließlich aller Ortsteile wurde als Grundversorger ermittelt:
E.ON Energie Deutschland GmbH
Die Grundversorgungspflicht des genannten Energieversorgungsunternehmens gilt bis zum 31.12.2027.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01.07.2027.
Bedingungen Grund- und Ersatzversorgung
Struturdaten
entnommene Jahresarbeit 170.881.941 kwh
Höchste Stundenleistung 104.185 kW
Zeitpunkt 11.07.2023, 16:00 Uhr
Technische Anschlussbedingungen